Arbeitsrecht für Unternehmer und Führungskräfte

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Häufige Gesetzesänderungen und Grundlagenentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stellen hohe Herausforderungen an die arbeitsrechtliche Beratung.

Ihr Ansprechpartner

Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Praxis

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen für Organmitglieder nebst Beratung bei deren Abschluss und Beendigung
  • Beratung in der Praxis der Personalarbeit, z. B. dem Entwurf von zeitgemäßen Vergütungsmodellen
  • Beratung zur betrieblichen Altersversorgung
  • Beratung und Vertretung zu betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
  • Vertretung bei allen Arbeitsgerichten
  • Schulung von Führungskräften/Personalabteilungen unserer Auftraggeber bei Einführung gesetzlicher Neuregelungen
  • individuelle (präventive) Beratung von Führungskräften
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